lfd. Buchführung und Lohnbuchhaltung
Ich übernehme für Sie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter gem. § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz.
Ich übernehme für Sie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter gem. § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz.