Finanz - Versicherungsmakler Matthias Schmidt

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein “Vorschaltgesetz zur Rentenreform”. Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle unter 40-Jährigen gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält z.B. keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er beispielsweise noch als Pförtner tätig sein kann.

Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene, die vor dem 01. Januar 1961 geboren sind, gilt eine günstigere Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings spürbar gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwebsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige noch härter. Hier ist es oft so, dass keine – oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe – Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können.

Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch bei den jüngeren Betroffenen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Falle der Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.

Ein verbreiteter Irrtum- vor allem auf Versicherungsnehmerseite – liegt in der Annahme, Versicherungsbedingungen (das “Kleingedruckte”) seien in den jeweiligen Sparten zu jeder Zeit oder zumindest bei allen Versicherern gleich. Dies ist aber seit der Freigabe der Bedingungsgestaltung durch die so genannte Deregulierung im Jahr 1994 nicht mehr der Fall. Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen hat sich seit Mitte der neunziger Jahre radikal gewandelt, es exisitiert heute eine bunte Vielfalt an aktuellen Bedingungswerken. Da aufgrund der Bedingungswirkung eines einmal geschlossenen Vertrages die jeweils Vertragsinhalt gewordenen Versicherungsbedingungen auch nach Jahrzehnten noch maßgeblich sind, ist im Leistungsfall deshalb immer der Vertragsinhalt genauestens zu ermitteln. Musterbedingungen, die allgemein verbindlich sind, gibt es nicht. (Quelle: Voit/Neuhaus 2. Auflage)

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung um Ihnen die Versicherungsbedingungen transparent zu machen, und beantworten alle Ihre Fragen. Rufen Sie einfach an!.Fakten / Infos

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt!

Warum ist das so ?

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Begriff Berufsunfähigkeit verschwunden. Für die ab 1961 geborenen gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente.

Dementsprechend wird bei der Prüfung nur noch darauf abgestellt, ob überhaupt irgendeine Tätigkeit ausgeübt werden kann. Egal was vorher an beruflicher Bildung/ Ausbildung erworben wurde.

Können Sie irgendeiner Tätigkeit für mindestens 6 Stunden täglich nachgehen, so erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente. Bei einer Leistungsfähigkeit von 3 – 6 Stunden täglich wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Bei weniger als 3 Stunden täglich, die volle Erwerbsminderungsrente.

Insbesondere privat Krankenversicherte sollten daran denken das der Krankenversicherer das Krankentagegeld zwar unbegrenzt zahlt, aber bei dem Bestehen einer Berufsunfähigkeit die Zahlung nach einigen Monaten (je nach Bedingungen) einstellt.

Somit ist (wie auch in der GKV) keine Krankengeldzahlung mehr vorhanden. Das bedeutet dass das Einkommen damit entfallen ist.

Hier setzt die Berufsunfähigkeit ein und leistet eine zuvor versicherte Rente



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