
Wir bieten Ihnen günstige Private Krankenversicherung.
Wie behält man bei der schier unendlichen Fülle verschiedener Versicherungs- und Vorsorgelösungen den Überblick? Mit so genannten Vergleichsrechnern ist das kein Problem.
Nach sorgfältiger Eingabe aller relevanten Kundendaten in den PC erhält man in eine Rangliste mit den besten Lösungen für den Kunden.
In Deutschland gibt es die gesetzliche und die private Krankenversicherung.
Diese beiden Systeme unterscheiden sich grundlegend. Die GKV ist umlagefinanziert. Das bedeutet, die monatlichen Beitragseinnahmen werden zur Deckung der monatlichen Ausgaben verwendet. Die PKV ist kapitalgedeckt. Das heißt, ein Risiko wird kalkuliert und frühzeitig finanziell abgesichert, um die später anfallenden Kosten (im Alter oder im Krankheitsfall) zu decken.
Die private Krankenversicherung kalkuliert die Beiträge individuell, nach Alter und Gesundheitszustand. Anders die gesetzliche Krankenversicherung. Hier richten sich die Beiträge nach dem Einkommen.
Die Beitragsbemessungsgrenze bildet hierbei die Obergrenze. Diese liegt für das Jahr 2011 bei 3.712,50 € brutto pro Monat, bzw. 44.550 € pro Jahr.
Beiträge zur Kranken-, und Pflegeversicherung sind i.d.R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9% selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25%) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475% (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725%) und der Arbeitgeber 0,475% des Beitrags zur Pflegeversicherung.
Der Gesamt-Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt ab 2011 15,5 % statt bisher 14,9 % – wovon die Arbeitnehmer 8,2 % und die Arbeitgeber 7,3 % tragen.
Daraus ergeben sich höhere Krankenversicherungs – Höchstbeiträge. Sie betragen 2011 statt 558,75 € nun 575 € im Monat. Davon tragen die Arbeitnehmer 304 € und die Arbeitgeber 271 €.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,95% bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2%. Daraus resultiert ein maximaler Beitrag von 81 €
Die Krankenkasse könnte dazu noch einen Zusatzbeitrag von maximal 2% der Beitragsbemessungsgrenze verlangen, was weiteren 75,00 € entsprechen würde.
Daraus resultiert der maximale Beitrag von 731 € pro Monat.
Anmerkung: Seit dem 01.01.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für alle!.
Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Gesundheitsschutz erhalten. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, wird wieder krankenversichert. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.
Ob eine private Krankenversicherung für Sie möglich und sinnvoll ist besprechen wir gerne mit Ihnen.
Für diesen Bereich gibt es umfangreiche Versicherungsbedingungen, die für Sie von höchster Wichtigkeit sind.
Diese Bedingungen werden von uns analysiert, ständig aktualisiert und mit Ihnen gemeinsam besprochen.
Nur so können wir einen passgenauen Versicherungsschutz für Ihre Person finden!.
Fakten/Infos
Folgende Personengruppen können in eine private Krankenversicherung wechseln:
Arbeiter und Angestellte, die ab 2011 monatlich mehr als 4.125,00 € oder jährlich mehr als 49.500,00 € verdienen.
Selbstständige und Freiberufler können sich ohne Berücksichtigung dieser Einkommensbegrenzung privat versichern.
Studenten können sich von der Pflichtversicherung befreien lassen.
Beihilfeberechtigte Personen (z. B. Beamte),erhalten eine Beihilfe zu ihren Krankheitsaufwendungen. Die privaten Krankenversicherer bietet spezielle Tarife an, die auf die Beihilfe (Land oder Bund) zugeschnitten sind.
Pflichtmitglieder und freiwillige Mitglieder können ihre gesetzliche Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Möchten Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, so müssen Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse eine Mindestvertragsdauer von 18 Monaten einhalten.
Die Mindestvertragsdauer von 18 Monaten gilt nur dann nicht, wenn Sie als freiwilliges Mitglied kündigen, um zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, oder wenn Ihre Krankenkasse die Beitragssätze erhöht.
Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit dem so genannte Arbeitgeberzuschuss an Ihren Beiträgen. Dieser ist im Sozialgesetzbuch V, § 257 gesetzlich geregelt. Der Zuschuss wird bis zu dem Höchstbeitrag gezahlt. Der Zuschuss schließt auch die Beiträge für die Kinder und einen eventuell mitversicherten Partner ein.